Dein Beruf ist,

was du

daraus machst.

Einblicke ins BBiG – Deine Rechte und Pflichten

Ich bin Auszubildende und habe mich zu Beginn meiner Ausbildung gefragt: Wie viele Urlaubstage stehen mir eigentlich zu? Wofür dient die Probezeit und wie lange dauert sie? Welchen Pflichten muss ich nachgehen? Und: Wie hoch ist meine Vergütung?

Die Rahmenbedingungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Ich habe dir einige der wichtigsten Punkte daraus zusammengestellt:

Probezeit    

Als Auszubildende/r hast du bei Anfang der Ausbildung eine Probezeit. Die Dauer der Probezeit wird vom Betrieb festgelegt und kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Eine Probezeit dient der Erprobung beider Parteien (Auszubildender sowie Betrieb). Dabei schaust du, ob dir der Beruf sowie die Tätigkeiten gefallen und ob du in den Betrieb reinpasst und dich wohlfühlst. In diesem Zeitraum hast du die Möglichkeit, jederzeit bzw. fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Jedoch gilt dies auch für den Betrieb. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

Vergütung        

Du hast ein Recht auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist individuell bemessen und legt sich je nach Ausbildungsberuf, Betrieb, Arbeitszeiten und mehr fest. Derzeit liegt die Mindestvergütung bei 515 Euro für das erste Lehrjahr, wenn der Ausbildungsvertrag im Jahr 2020 abgeschlossen wurde. Im zweiten Lehrjahr erhöht sich der Betrag um 18 Prozent und im dritten um 35 Prozent. Dies gilt für Auszubildende, die in einem Beruf ausgebildet werden, der unter das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung fällt.

Berichtsheft  

Du bist dazu verpflichtet ein Berichtsheft zu führen. Der Betrieb entscheidet, wie oft ein Bericht vorliegen muss (täglich, wöchentlich oder monatlich) sowie den inhaltlichen Aufbau. Das Berichtsheft – auch Ausbildungsnachweis genannt – dient der Überwachung der Ausbildung. Denn in einem Bericht schreibst du, was du in dem vorgegeben Zeitraum gelernt und gemacht hast. Hierbei hast du das Recht, dass der Ausbilder die Berichte liest und gegenzeichnet. Beide Parteien können demnach schauen, ob dir alle wichtigen Inhalte sorgfältig übermittelt wurden. Der Ausbilder muss dir dafür Zeit in der Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

Weiterlesen: Mysterium Berichtsheft – unsere Profis klären auf

Urlaub   

Auch du hast das Recht auf Erholungsurlaub. Je nach Alter erhalten Auszubildende eine vom Betrieb festgelegte Anzahl an Urlaubstagen. Der Mindestanspruch liegt bei Jugendlichen unter 16 Jahren bei 30 Werktagen, unter 17 Jahren bei 27 Werktagen, unter 18 Jahren bei 25 Werktagen und bei den Erwachsenen demnach bei 24 Werktagen im Jahr. Wenn du keinen Blockunterricht, sondern Teilzeitunterricht hast, steht es dir zu, den Urlaub in die Schulferien zu legen, da du sonst keinen richtigen Erholungsurlaub machen kannst.

Kündigung/Aufhebungsvertrag 

Nach der Probezeit gelten für dich als Azubi sowie für den Betrieb Rechte und Pflichten, um einen Ausbildungsvertrag kündigen zu können. Du kannst den Vertrag aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen. Mit Einhalten einer vierwöchigen Frist kannst du, wenn du die Ausbildung aufgeben möchtest bzw. du dich für einen anderen Beruf entscheidest, kündigen. Der Betrieb kann dir nur aus triftigem Grund kündigen, z. B. wegen Diebstahls.

Dann gibt es noch den Aufhebungsvertrag. Hierbei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, dass sie das Ausbildungsverhältnis nicht weiterführen wollen.

Du hast als Azubi außerdem auch diese Pflichten:

  • Deine Aufgaben sorgfältig erledigen
  • Die Berufsschule besuchen
  • Die Einrichtung sowie Gegenstände pfleglich behandeln
  • Stillschweigen über die Betriebsgeheimnisse wahren

Auch dein Ausbilder hat noch weitere Pflichten:

  • Er muss dir die Tätigkeiten sowie Fähigkeiten vermitteln, welche erforderlich zum Erreichen deiner Berufsausbildung sind
  • Er muss selbst ausbilden oder einen Beauftragten einstellen bzw. ausbilden lassen
  • Du musst charakterlich gefördert werden
  • Du darfst körperlich wie sittlich nicht gefährdet werden

Da sich die Gesetze jährlich ändern können, ist es wichtig, dass du im Falle des Falles vom neuesten Stand ausgehst. Gut, dass es das Internet gibt, hier kannst du ganz einfach in das gesamte BBiG schauen.

Wenn du Fragen haben solltest, helfen die Ausbildungsexperten der IHK Flensburg gern weiter: 0461-806 806

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